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Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat sie?
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftsordnung genau festgelegt.
Die Aufgaben reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Weitere Aufgaben
Führung des Inventarverzeichnisses
Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
Anerkennung der Jahresrechnung
Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
Beantragung von Zuschüssen,
Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen