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Kirchenverwaltung

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat sie?

Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftsordnung genau festgelegt.

Die Aufgaben reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

Weitere Aufgaben

  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
  • Anerkennung der Jahresrechnung
  • Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen,
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen