Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Der Pfarrgemeinderat versucht darüber hinaus, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen.
Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.
Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Finanziell: nein. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich.
Ideell: in vielen Fällen. Der Pfarrgemeinderat bietet die Chance, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten.
Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle acht bis zwölf Wochen. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden oft Ausschüsse gebildet, z.B. Bewahrung der Schöpfung, Liturgie, Jugend oder Ehe und Familie. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.
Alle Aufgaben, Rechten und Pflichte des Pfarrgemeinderates sind in der Satzung festgehalten:
| Satzung Pfarrgemeinderäte (pdf, 55 KB) | ||
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